Zusammenarbeit der Grossrät:innen
im Kanton Thurgau

Einleitung

Die Visualisierung auf dieser Seite zeigt die Aktivitäten und Zusammenarbeit von Mitgliedern des Grossen Rats von Thurgau (Kantonsparlament) im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen. Diese werden als Netzwerkansicht dargestellt, mit den Grossrät:innen als Knoten und den gemeinsam eingereichten Vorstössen als Verbindungen. Die dargestellten Daten decken den Zeitraum von 2012 bis 2021 ab.

Die Grösse der Knoten entspricht der Anzahl der persönlich eingereichten Vorstösse. Die Farbe der Knoten signalisiert eine von drei wählbaren persönlichen Eigenschaften (Partei, Geschlecht, Dienstjahre seit 2012). Grossrät:innen ohne eingereichten Vorstoss werden im äussersten Ring dargestellt.

Die Breite der Verbindung zwischen zwei Grossrät:innen zeigt an, wie viele Vorstösse gemeinsam eingereicht wurden. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, kann frei gewählt werden ab wie vielen gemeinsamen Vorstössen eine Verbindung angezeigt werden soll (standardmässig ab 3).

Die für die Visualisierung berücksichtigten Vorstösse können nach Art und Thema gefiltert werden. Um einen Einstieg in die Mehrdimensionalität der dargestellten Informationen zu ermöglichen, sind weiter unten einige mögliche Fragestellungen und Beobachtungen beschrieben, die durch Links auf der Visualisierung sichtbar gemacht werden können.

Die verschiedenen Vorstossarten, die zugrundeliegenden Daten und der zugrundeliegende Code werden unten im Detail erläutert.

Diese Visualisierung ist interaktiv: Ziehen Sie die Knoten, lesen Sie die Tooltips und filtern Sie nach Belieben.
Viel Spass beim Spielen und Entdecken!

Netzwerkvisualisierung

Thema:

Farbe:

Mindestanzahl Zusammenarbeiten:

Art des Vorstosses:

Obwohl es viel Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg gibt, lassen sich vor allem bei der regelmässigen Zusammenarbeit parteiinterne Netzwerke erkennen (z.B. für Parteien GP, SP und SVP).

Es gibt auch einzelne Abgeordnete, die parteiübergreifend sehr stark vernetzt sind, aber dafür kaum Kollaborationen innerhalb der eigenen Partei aufweisen (z.B. Elisabeth Rickenbach von der EVP)

Die verschiedenen Parteien haben unterschiedliche thematische Schwerpunkte, was sich auch in den Vorstössen bemerkbar macht. So sind beispielsweise die Abgeordneten mit den meisten Vorstössen im Thema Landwirtschaft bei der SVP und im Thema Beschäftigung und Arbeit bei der SP.
Vorsicht: Die Zuordnung eines Vorstosses zu einem Themenfeld sagt noch nichts über dessen politischen Inhalt aus.

Von den insgesamt 264 Abgeordneten die, zwischen 2012 und 2021 ein Mandat im Grossen Rat hatten, sind zwei Drittel männlich und ein Drittel weiblich.

Bei genauer Betrachtung (und mit etwas Entflechten) zeigt sich, dass sich das Netzwerk in einen von Männer und einen von Frauen dominierte Teil aufteilen lässt.

Ein Teil der Erklärung für diese Trennung liegt in der Parteizugehörigkeit.
Das von Frauen dominierte Netzwerk besteht zu grossen Teilen aus SP Abgeordneten, die mit 60 % einen deutlich höheren Frauenanteil als der Durchschnitt aufweist.
Das von Männern dominierte Netzwerk setzt sich dagegen zu einem grossen Teil aus Abgeordneten der Parteien SVP und glp zusammen, die mit jeweils 23 % einen deutlich kleineren Frauenanteil haben als der Durchschnitt. Interessanterweise sind auch die am stärksten vernetzten Abgeordneten der GP teil des von Männer dominierten Netzwerkes und selbst nur schwach mit Frauen aus der eigenen Partei vernetzt, obwohl der Frauenanteil der GP mit 56 % ähnlich hoch ist wie bei der SP.

Auch bei den Themen, zu denen Vorstösse eingereicht werden, lassen sich Unterschiede zwischen Frauen und Männern erkennen.
Während beispielsweise Vorstösse aus dem Thema Verkehr hauptsächlich von Männern stammen, ist das Thema Soziale Fragen eher von Frauen geprägt.

Die Anzahl der Vorstösse, die ein:e Abgeordnete:r zwischen 2012 und 2021 eingereicht hat, steigt tendenziell mit der Anzahl der geleisteten Dienstjahre seit 2012.
Toni Kappeler (GP) beispielsweise, war in 10 Jahren an 51, und damit an den meisten, Vorstössen beteiligt.
Ein Beispiel für einen sehr aktiven (relativen) Neuzugang ist Barbara Dätwyler Weber (SP), die in nur 3 Jahren bereits an 19 Vorstössen beteiligt war.
Daneben gibt es aber auch Abgeordnete, die in 10 Jahren Dienstzeit keinen Vorstoss eingereicht haben.
Vorsicht: Die hier dargestellte Anzahl an eingereichten Vorstössen berücksichtigt nicht die Unterstützung durch Mitunterzeichnung (siehe Dateninhalt)

Toni Kappeler (GP) ist mit 19 Vorstössen auch der aktivste Abgeordnete in der Unterkategorie der Vorstösse, die einen konkreten Auftrag an den Regierungsrat beinhalten (Parlamentarische Initiative, Motion und Leistungsmotion), dicht gefolgt von Ueli Fisch (glp) mit 18 Vorstössen.
Peter Dransfeld (GP) dagegen reichte, mit 38, die mit Abstand meisten Vorstösse ein, welche aus Anfragen an den Regierungsrat bestehen (Interpellation, Einfache Anfrage und Antrag nach § 52 GO).

Erläuterung Vorstösse

Eine Parlamentarische Initiative übergibt dem Regierungsrat einen Entwurf für einen neuen Erlass oder eine Abänderung eines Gesetzes oder einer Verordnung zur Prüfung. Der Regierungsrat nimmt innerhalb der Frist von zwei Monaten Stellung.
Das Büro des Grossen Rates kann dann die Initiative zurückweisen, wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der schon im Grossen Rat behandelt wird oder innerhalb eines halben Jahres vorgelegt wird. Geschieht dies nicht, stimmt der Grosse Rat über eine vorläufige Unterstützung ab. Wird diese angenommen, wird eine Kommission mit der weiteren Ausarbeitung beauftragt.

Eine Motion beauftragt den Regierungsrat, einen Entwurf für einen neuen Erlass oder eine Abänderung eines Gesetzes oder einer Verordnung auszuarbeiten. Der Regierungsrat nimmt innerhalb der Frist von einem Jahr Stellung.
Anschliessend wird über die Motion im Grossen Rat abgestimmt. Wird sie angenommen, hat der Regierungsrat zwei Jahre Zeit, den Auftrag zu bearbeiten.

Mit einer Leistungsmotion wird dem Regierungsrat der Auftrag erteilt, eine Änderung im Haushaltsbudget vorzunehmen. Der Regierungsrat nimmt innerhalb der Frist von einem drei Monaten Stellung.
Anschliessend wird über die Motion im Grossen Rat abgestimmt. Wird sie angenommen, muss der Antrag spätestens im übernächsten Budget berücksichtigt werden.

Eine Interpellation ist eine umfangreiche Anfrage an den Regierungsrat mit einer Beantwortungsfrist von einem Jahr. Nach deren Beantwortung kann nach Bedarf eine Diskussion im Grossen Rat geführt werden.

Eine Einfache Anfrage ist ähnlich der Interpellation eine Anfrage an den Regierungsrat, allerdings ohne anschliessende Diskussion und gewöhnlich weniger umfangreich. Eine Antwort erfolgt innerhalb von zwei Monaten.

Anträge nach § 52 der Geschäftsordnung beinhalten beispielsweise die Beauftragung des Regierungsrats mit der Einholung von Berichten oder der Anordnung von Untersuchungen. Es gilt das gleiche Verfahren wie für Motionen.

Erläuterung Daten

Die hier verwendeten Daten bestehen aus zwei Teilen. Der erste Datensatz beinhaltet Informationen über die Grossrät:innen des Kantons Thurgau aus dem Zeitraum 2008-2021. Dieser Datensatz ist das Ergebnis einer Zusammenführung von jährlichen Mitgliederlisten, weshalb es für jede:n Grosrät:in einen separaten Eintrag pro Dienstjahr gibt.
Der zweite Datensatz enthält Informationen über die im Grossen Rat eingereichten Vorstösse aus dem Zeitraum 2012-2021. Teil der enthaltenen Informationen sind die Namen der Vorstösser:innen, die zur Verknüpfung der beiden Datensätze genutzt wurden.
Vorsicht: Generell gibt es für Vorstösse einen Kreis von Unterstützer:innen der deutlich über den der Vorstösser:innen hinausgeht und die ihre Unterstützung durch Mitunterzeichnung Ausdruck geben. Informationen über Mitunterzeichner:innen sind nicht im Datensatz enthalten und wurden bei der Erstellung der Netzwerkvisualisierung nicht mitberücksichtigt.

Die Originaldaten zu den Grossrät:innen und den Vorstössen wurden von Daniela Koller aus der OGD-Koordinationsstelle des Kantons Thurgau zur Verfügung gestellt. Der Datensatz zu den Vorstössen ist auch auf der OGD-Plattform des Kantons Thurgau verfügbar, allerdings ohne die Themenzuordnung. Zusätzliche detaillierte Informationen zu den einzelnen Vorstössen lassen sich über die elektronische Geschäftsdatenbank des Kantons Thurgau abfragen.

Die originalen Daten wurden nach eigenem Ermessen aufgeräumt und gereinigt, um ein eindeutiges Matching zwischen den Namen in der Mitgliederliste und in der Liste der Vorstösse zu ermöglichen. Insbesondere wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Parteiname glp einheitliche kleingeschrieben
  • Entfernung aller Zeilenumbrüche, Anführungszeichen und führende/folgende Leerzeichen
  • Ersetzen von Spitznamen durch Vornamen
  • Bei Doppelnamen: Einheitliche Schreibweise mit beiden Namen
  • Entfernung/Änderung von fehlerhaften oder doppelten Einträgen in der Mitgliederliste (bspw. bei falscher Partei)
Die so bereinigten Datensätze für die Grossrät:innen und die Vorstösse können über die entsprechenden Links bezogen werden.

Nach der Datenbereinigung wurden die für die Netzwerkvisualisierung relevanten Daten aus dem Zeitraum 2012-2021 in ein Netzwerk JSON-Format (bestehend aus Knoten und Verbindungen) umstrukturiert.
Bei Grossrät:innen, die innerhalb dieser Periode die Partei gewechselt haben, wurde die aktuellste Parteizugehörigkeit übernommen.
Die Anzahl der Dienstjahre eine:r Grosrät:in seit 2012 wurde über die Anzahl der jährlichen Einträge in der Mitgliederliste bestimmt.

Erläuterung Code

Die interaktive Visualisierung wurde hauptsächlich mit der Javaskript Bibliothek D3.js gebaut. Darüber hinaus wurde D3-legend.js verwendet, um die Legenden zu erstellen, jQuery für einzelne Komfortfunktionen und Bootstrap beim Design der Webseite.
Die initiale Codebasis für die Visualisierung wurde von einem Minimalbeispiel für ein gefiltertes Netzwerk übernommen.
Der gesamte Quellcode, die Daten und der Entwicklungsprozess sind auf Github unter der Mozilla Public License 2.0 veröffentlicht.

Die interaktive Visualisierung, die auf dieser Seite vorgestellt wird, entstand im Rahmen der Open Data Vorlesung der Uni Bern im Frühlingssemester 2021/2022

Autor: Jurek Müller

Lizenz: Mozilla Public License 2.0

Zuletzt aktualisiert: 02.06.2022